Optionsscheine vs. Optionen: Wo liegt der Unterschied?

Zwei ähnlich klingende Produkte – doch bei Gegenpartei, Risiko und Handel trennen sie Welten.

Kurz & knapp

Optionsscheine sind von einer Bank begebene Inhaberschuldverschreibungen mit Emittentenrisiko, deren Preis der Emittent stellt. Börsengehandelte Optionen sind standardisierte Kontrakte, deren Erfüllung eine zentrale Clearingstelle garantiert – hier gibt es kein Emittentenrisiko.

Der Begriff Optionsscheine Optionen Unterschied taucht bei vielen Einsteigern auf, weil beide Produkte fast gleich klingen und beide ein Optionsrecht verbriefen. Tatsächlich unterscheiden sie sich in fast allem, was zählt: bei der Gegenpartei, beim Risiko, bei der Standardisierung und beim Handelsplatz. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede Schritt für Schritt und zeigt, was sie in der Praxis für Privatanleger in Deutschland bedeuten.

Risikohinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich Bildungszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Der Handel mit Optionen und Optionsscheinen birgt erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Vergangene Ergebnisse sind keine Garantie für zukünftige Gewinne. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen einen qualifizierten Finanzberater.

Schema: Optionsschein läuft über den Emittenten, die börsengehandelte Option über eine zentrale Clearingstelle.
Der strukturelle Unterschied: Beim Optionsschein steht der Emittent auf der Gegenseite, bei der Option eine zentrale Clearingstelle.

Gleiche Idee, andere Verpackung

Beide Produkte leiten sich von einem Basiswert ab – dem Underlying, etwa einer Aktie, einem Index oder einem Rohstoff. Und beide bilden ein Optionsrecht ab: das Recht, den Basiswert zu einem festgelegten Strike-Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Auch der Hebeleffekt, die sogenannte Leverage, tritt bei beiden auf – schon kleine Bewegungen des Basiswerts können den Wert überproportional verändern.

Bis hierhin klingt das nach demselben Produkt in zwei Namen. Der entscheidende Punkt liegt jedoch nicht im Auszahlungsprofil, sondern in der rechtlichen Konstruktion: Wer stellt das Produkt her, wer garantiert die Erfüllung, und wie frei kann damit gehandelt werden?

Optionsscheine und Optionen: der Unterschied im Kern

Ein Optionsschein ist rechtlich eine Inhaberschuldverschreibung. Er wird von einer Bank – dem Emittenten – begeben und ist damit im Kern ein Wertpapier, das ein Optionsrecht verbrieft. Der Emittent legt die Ausstattung fest, bringt den Optionsschein in den Handel und stellt als Market Maker laufend die Kurse, zu denen Anleger kaufen und verkaufen können.

Eine börsengehandelte Option ist dagegen ein standardisierter Terminkontrakt. Sie wird nicht von einer einzelnen Bank „hergestellt", sondern an einer Terminbörse wie der Eurex zwischen Marktteilnehmern gehandelt. Zwischen Käufer und Verkäufer schaltet sich eine zentrale Clearingstelle (Central Counterparty). Sie wird rechtlich zur Gegenpartei beider Seiten und garantiert die Erfüllung des Kontrakts. Der Kauf einer Call-Option oder einer Put-Option begründet somit keine Forderung gegen eine bestimmte Bank, sondern einen abgesicherten Kontrakt gegenüber dem Clearing-System.

Das Emittentenrisiko der Optionsscheine

Aus dieser Konstruktion folgt der wichtigste praktische Unterschied. Weil der Optionsschein eine Schuldverschreibung ist, hängt seine Werthaltigkeit an der Zahlungsfähigkeit des Emittenten.

Emittentenrisiko verstehen

Gerät der Emittent eines Optionsscheins in eine Insolvenz, droht Anlegern grundsätzlich der Totalverlust – und zwar unabhängig davon, wie sich der Basiswert entwickelt hat. Selbst ein Optionsschein, der eigentlich „im Geld" wäre, kann faktisch wertlos werden, wenn der Schuldner nicht mehr leisten kann. Dieses Emittentenrisiko existiert bei börsengehandelten Optionen in dieser Form nicht, weil die Clearingstelle als Kontrahent einspringt.

Damit ist nicht gesagt, dass Optionen „sicher" wären – das Markt- und Hebelrisiko bleibt in beiden Fällen erheblich. Der Unterschied betrifft ausschließlich die Frage, ob zusätzlich die Bonität eines einzelnen Herausgebers auf dem Spiel steht.

Standardisierung, Handelsplatz, Bezugsverhältnis

Börsengehandelte Optionen sind streng standardisiert: Kontraktgröße, Verfallstermine und Ausübungspreise gibt die Börse vor. Ein Standardkontrakt bezieht sich üblicherweise auf 100 Einheiten des Basiswerts. Diese Vereinheitlichung schafft einen liquiden, transparenten Markt, auf dem sich Angebot und Nachfrage vieler Teilnehmer treffen.

Optionsscheine sind hingegen Produkte des jeweiligen Emittenten. Ausstattung und Konditionen kann jeder Emittent selbst gestalten, weshalb sich verschiedene Optionsscheine auf denselben Basiswert deutlich unterscheiden können. Ein zentrales Merkmal ist das Bezugsverhältnis: Es gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswerts sich ein einzelner Optionsschein bezieht. Bei einem Bezugsverhältnis von beispielsweise 0,1 bilden zehn Optionsscheine das Recht auf eine Aktie ab. Beim Vergleich zweier Optionsscheine muss dieses Verhältnis stets mitgedacht werden, damit die Preise überhaupt vergleichbar sind.

Auch der Handelsweg unterscheidet sich. Optionsscheine werden meist über den regulären Wertpapierhandel gekauft – börslich im Freiverkehr oder direkt beim Emittenten, dessen Market Maker die Premium (Optionsprämie) stellt. Börsengehandelte Optionen erfordern dagegen einen Broker mit Zugang zum Terminmarkt und in der Regel ein Margin-Konto.

Gegenüberstellung auf einen Blick

MerkmalOptionsscheinBörsengehandelte Option
Emittent / KontrahentEmittierende BankZentrale Clearingstelle (z. B. über die Eurex)
EmittentenrisikoJa – Totalverlust bei Insolvenz möglichNein – Erfüllung durch Clearing garantiert
StandardisierungVom Emittenten frei gestaltetVon der Börse standardisiert
HandelsplatzWertpapierhandel / EmittentenhandelTerminbörse
BezugsverhältnisVariabel (z. B. 0,1)Standardisiert (meist 100 Stück je Kontrakt)
Stillhalter-MöglichkeitIn der Regel nein (nur Kauf/Verkauf)Ja – Anleger können auch verkaufen

Stillhalter werden – nur bei Optionen

Ein oft übersehener Unterschied betrifft die Handelsrichtung. Bei Optionsscheinen sind Privatanleger praktisch immer auf der Käuferseite: Sie erwerben das vom Emittenten begebene Produkt und veräußern es später wieder. Selbst begeben können sie einen Optionsschein nicht.

Börsengehandelte Optionen eröffnen dagegen beide Rollen. Anleger können eine Option nicht nur kaufen, sondern auch verkaufen und damit als Stillhalter auftreten. In dieser Rolle vereinnahmen sie die Prämie und übernehmen im Gegenzug die Verpflichtung aus dem Kontrakt. Genau darauf bauen bekannte Einkommensstrategien auf.

Gut zu wissen

Wer Optionen verkauft, muss beim Broker eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Wie diese Margin funktioniert und welche Verpflichtungen ein Stillhaltergeschäft mit sich bringt, erläutert der Beitrag Margin-Handel verstehen. Erste Bausteine für Verkäuferstrategien finden Sie unter Optionsstrategien für Einsteiger.

Was das für Privatanleger bedeutet

Für Anleger in Deutschland ergeben sich daraus einige praktische Konsequenzen. Optionsscheine sind über nahezu jedes gängige Wertpapierdepot zugänglich und benötigen keinen speziellen Terminmarktzugang. Der Preis wird vom Emittenten gestellt, dessen Kalkulation und Handelsspanne der Anleger allerdings kaum einsehen kann. Zudem sollte das Emittentenrisiko bewusst eingeplant werden.

Börsengehandelte Optionen setzen einen Broker mit Terminmarktanbindung und ein entsprechendes Konto voraus, bieten dafür einen transparenten, zentral abgewickelten Markt und – für Verkäufer – die Möglichkeit, selbst Prämien zu vereinnahmen. Welches Produkt zu welchem Anleger passt, hängt von Kenntnisstand, Zielen und Risikobereitschaft ab und ließe sich nicht pauschal beantworten. Wer die Preisbildung tiefer verstehen möchte, findet in den Optionsgriechen das passende Werkzeug, da sie für beide Produktwelten gleichermaßen gelten.

Fazit

Optionsscheine und Optionen bilden dasselbe Grundrecht ab, sind aber grundverschieden konstruiert. Der Optionsschein ist eine Schuldverschreibung einer Bank – mit Emittentenrisiko, individuellem Bezugsverhältnis und Preisstellung durch den Emittenten. Die börsengehandelte Option ist ein standardisierter Kontrakt, dessen Erfüllung eine zentrale Clearingstelle garantiert und der auch die Rolle des Stillhalters eröffnet. Wer diesen strukturellen Unterschied kennt, kann beide Produkte bewusster einordnen. Eine Übersicht aller hier verwendeten Fachbegriffe bietet das Optionen-Glossar.

Quellen & weiterführende Literatur

Häufige Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen Optionsscheinen und Optionen?
Optionsscheine sind Schuldverschreibungen einer Bank und tragen deren Emittentenrisiko. Börsengehandelte Optionen sind standardisierte Kontrakte, deren Erfüllung eine zentrale Clearingstelle absichert, sodass die Bonität eines einzelnen Emittenten keine Rolle spielt.
Haben Optionen ein Emittentenrisiko?
Bei börsengehandelten Optionen tritt eine zentrale Clearingstelle als Kontrahent auf und garantiert die Erfüllung. Ein Emittentenrisiko wie bei Optionsscheinen entfällt dadurch. Bei Optionsscheinen kann eine Insolvenz des Emittenten dagegen zum Totalverlust führen.
Kann ich als Privatanleger bei Optionsscheinen Stillhalter sein?
In der Regel nicht. Optionsscheine werden von einer Bank emittiert; Privatanleger können sie nur kaufen und wieder verkaufen. Erst bei börsengehandelten Optionen können Anleger auch als Verkäufer (Stillhalter) auftreten und eine Prämie vereinnahmen.

Optionshandel systematisch lernen

In meinem Buch „Optionen strategisch nutzen" zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Optionen für zusätzliche Erträge, optimierte Einstiege und effektive Absicherung einsetzen.

Exklusive Tipps direkt ins Postfach

Erhalten Sie regelmäßig Strategien, Praxistipps und Analysen zum Optionshandel.

Kein Spam. Jederzeit abmeldbar. Datenschutz